Ohne Menschen, die sich kümmern, geht es nicht. Wer die Aufsichtspflicht bei einer Ferienfreizeit oder einem Gruppenabend übernimmt, ermöglicht Kindern und Jugendlichen eine sorgenfreie Zeit. Allerdings gilt für Aufsichtspersonen eine besondere Haftung.
Damit der Druck der Verantwortung nicht den Spaß verdirbt, empfehlen wir unsere Zusatzversicherung. Versichert ist die ehrenamtliche Tätigkeit als Jugendleiter*innen, Gruppenleiter*innen oder Betreuer*innen in der Kinder- und Jugendarbeit. Das Mindestalter beträgt 14 Jahre.
Auch auf dem Weg zu einer Veranstaltung und wieder zurück gilt der Versicherungsschutz.
Wenn du bereits eine Privat-, Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung hast, gilt die Versicherung nur subsidiär
Organisierter Leistungssport und Motorsport sind nicht versichert
Selbstbeteiligung: 50 Euro für Sachschäden und 100 Euro für Mietsachschäden an beweglichen Sachen
Was beinhaltet eine Zusatzversicherung für Aufsichtspersonen?
Haftpflichtversicherungsschutz in der Zusatzversicherung für Aufsichtspersonen
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf
Unfallversicherungsschutz in der Zusatzversicherung für Aufsichtspersonen
Versicherungsschutz für die Zusatzversicherung für Aufsichtspersonen besteht nur für Personen, die namentlich angemeldet werden und das 14. Lebensjahr vollendet haben.
Nicht versichert ist
Der Versicherungsschutz zur Zusatzversicherung für Aufsichtspersonen erlischt nach einem Jahr automatisch.