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Work-Life Unfallschutz: Tageweise oder ganzjährig

Im Überblick

Wer kennt es nicht! Eine spontane Verabredung zum gemeinsamen Sport im Park, eine After-Work-Verabredung mit Kollegen, ein

Ausflug in die Berge, um dem Alltag zu entfliehen, oder die privaten Unternehmungen während einer Geschäftsreise.

Mit unserer Work-Life Unfallversicherung das ganze Jahr über oder tageweise in der Freizeit und im Berufsalltag versichert sein – ohne lästige Kündigungsfristen.

Highlights

Kurzfristiger Abschluss

Sofortige Ausstellung Ihrer Police

Keine automatische Vertragsverlängerung

Ganzjährig oder tageweise versicherbar

Versicherungsumfang

Unser Work-Life Unfallschutz 365⁺ ist eine Jahresunfallversicherung für den privaten und beruflichen Bereich.


Unser Work-Life Unfallschutz 1⁺ ermöglicht Ihnen tageweise Versicherungsschutz.

Tipp! Welche Versicherung könnte noch sinnvoll sein?

FAQ

Der Work-Life Unfallschutz 1⁺ versichert folgende Fälle:

  • Versicherungssummen 7.500 EUR für den Todesfall
  • 25.000 EUR für den Invaliditätsfall
  • 20.000 Euro für Bergungskosten
  • 10.000 Euro für kosmetische Operationen


Zusatzleistungen bei Unfallfolgen:


bei nachweislicher ärztlicher Behandlung der Unfallverletzung:

  • für jeden verlorenen oder beschädigten natürlichen Zahn
  • Beihilfe je Zahn 150 EUR für Zahnersatz (subsidiär)
  • bei mehreren Zähnen insgesamt 1.500 EUR
  • für die Wiederbeschaffung oder Instandsetzung einer zerstörten oder beschädigten medizinisch verordneten Brille (subsidiär) bis zu 300 EUR

bei Unfällen außerhalb des Heimatortes (z.B. Wochenend-, Wander-, Ferienfahrten, Schulendtagen, Wallfahrten, Altenfahrten usw.) jedoch innerhalb der Bundesrepublik Deutschland stehen außerdem noch folgende Leistungen zur Verfügung:

  • Kosten der Überführung des tödlich verunglückten Teilnehmers in den Heimatort bis zu 2.500 EUR
  • Kosten für die Rückführung eines Verletzten in den Heimatort (subsidiär) mit konzessionierten Krankenwagen, mit öffentlichen Verkehrsmitteln, Sanitäts- und Rettungsflugzeugen
  • einschließlich der notwendigen Verlegung in Spezialkliniken, bei lebensbedrohender Verletzung bis zu 5.000 EUR


Über das 70. Lebensjahr hinaus kann die Versicherung nicht beantragt oder fortgeführt werden.

Nicht versichert sind:

Unfälle bei der Teilnahme an allen Renn-, Rallye-, Stern- oder Zuverlässigkeitsfahrten, an verbandsmäßig organisiertem Leistungssport, an privaten Reparaturarbeiten auf Gerüsten, Dächern, dem Umgang mit explosiven Stoffen.

  • Versicherungssummen bis zu 10.000 EUR für den Todesfall
  • Je nach Tarif 100.000€ oder 200.000€ für den Invaliditätsfall


Über das 70. Lebensjahr hinaus kann die Versicherung nicht beantragt oder fortgeführt werden.

Als feste Invaliditätsgrade gelten – unter Ausschluss des Nachweises einer höheren oder geringeren Invalidität – bei Verlust oder vollständiger Funktionsunfähigkeit

  • eines Armes 70 Prozent,
  • eines Armes bis oberhalb des Ellenbogengelenks 65 Prozent,
  • eines Armes unterhalb des Ellenbogengelenks 60 Prozent,
  • einer Hand 55 Prozent,
  • eines Daumens 20 Prozent,
  • eines Zeigefingers 10 Prozent,
  • eines anderen Fingers 5 Prozent,
  • eines Beines über der Mitte des Oberschenkels 70 Prozent,
  • eines Beines bis zur Mitte des Oberschenkels 60 Prozent,
  • eines Beines bis unterhalb des Knies 50 Prozent,
  • eines Beines bis zur Mitte des Unterschenkels 45 Prozent,
  • eines Fußes 40 Prozent,
  • einer großen Zehe 5 Prozent,
  • einer anderen Zehe 2 Prozent,
  • eines Auges 50 Prozent,
  • des Gehörs auf einem Ohr 30 Prozent,
  • des Geruchs 10 Prozent


Ergänzend zu § 7 der vereinbarten Allgemeinen Unfallversicherungs-Bedingungen leistet der Versicherer Ersatz für Bergungskosten nach folgenden Bedingungen:

Art der Leistung:

  • Der Versicherer ersetzt nach einem Unfall die Kosten für Such-, Rettungs- oder Bergungseinsätze von öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich organisierten Rettungsdiensten, soweit hierfür üblicherweise Gebühren berechnet werden. Diese Kosten ersetzt der Versicherer auch dann, wenn der Unfall unmittelbar drohte oder ein Unfall nach den konkreten Umständen zu vermuten war.
  • Der Versicherer ersetzt die Kosten für den medizinisch notwendigen und ärztlich angeordneten Transport der verletzten Person zum Krankenhaus oder zur Spezialklinik.
  • Der Versicherer ersetzt den Mehraufwand bei der Rückkehr der verletzten Person zu ihrem ständigen Wohnsitz, soweit die Mehrkosten auf ärztliche Anordnung zurückgehen oder nach der Verletzungsart unvermeidbar waren.
  • Bei einem unfallbedingten Todesfall ersetzt der Versicherer die Kosten für die Überführung zum letzten ständigen Wohnsitz.


Versichert sind alle bedingungsgemäßen Unfälle, von denen die versicherten Personen in ihrem gesamten beruflichen und privaten Bereich der Freizeit, auch beim Spiel, Sport, Urlaub, Hobby etc., betroffen werden.

Dokumente zu Ihrer Versicherung

WL 365⁺