=''StartseiteFacebookInstagram
E-Mail senden0211 9754 4770
Unsere Website extra für Lehrer:innen und Schulverantwortliche
Besuche unsere Website
Klasseversorgt.deDie Website für Lehrer:innen und Schulverantwortlichewww.klasseversorgt.de
Besuche unsere Website
Klasseversorgt.deDie Website für Lehrer:innen und Schulverantwortlichewww.klasseversorgt.de
Besuche unsere Website
Klasseversorgt.deDie Website für Lehrer:innen und Schulverantwortlichewww.klasseversorgt.de

Wohnheimversicherung

Im Überblick

Umfangreicher Versicherungsschutz für Jugendwohn-, Schulungs-, Erholungs-, Lehrlings-, Familien-, Erwachsenenheime und Seminarhäuser. Mit einer Unfall-, Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung sind alle Bewohner optimal abgesichert.

Bei unserer günstigen Jahrespolice zahlen Sie individuell je nach Bettenanzahl in Ihrem Haus.

Hinweise

Die Haftpflichtversicherung wird subsidiär geboten

Ansprüche wegen Schäden an Leasingobjekten sind ausgeschlossen

Abnutzung, Verschleiß, Geschirrbruch sind nicht versichert

Ansprüche wegen Schäden an Heizungsanlagen sowie Elektro- und Gasgeräten sind nicht mitversichert

Selbstbeteiligung: 50 Euro für Sachschäden und 100 Euro für Mietsachschäden an beweglichen Sachen



Versicherungsumfang

Mit unserer Wohnheimversicherung genießen Sie umfangreichen Versicherungsschutz für Jugendwohn-, Schulungs-, Erholungs-, Lehrlings-, Familien-, Erwachsenenheime und Seminarhäuser.

Tipp! Welche Versicherung könnte noch sinnvoll sein?

FAQ

Versichert sind alle bedingungsgemäßen Unfälle, die Insassen des Heims während der Vertragsdauer erleiden und bei der eine Berufsgenossenschaft nicht eintrittsfähig ist. Mitversichert ist auch die Teilnahme an Gruppen- oder Ferien- und Wochenendfahrten innerhalb des Bundesgebietes, die aktive Sportbetätigung und die Teilnahme an Werk- und Heimabenden.

Ausnahmen sind Ski-, Schieß,- Segelflugsport sowie Rad- und Motorradrennen.

Die Haftpflichtversicherung in der Wohnheimversicherung wird nur subsidiär geboten, d.h. sie tritt nur dann ein, wenn kein anderweitiger Haftpflichtversicherungsschutz - auch über eine Privathaftpflicht- besteht.

Der Versicherungsschutz in der Wohnheimversicherung erstreckt sich

  • Auf die persönliche Berufshaftpflicht der Heimleitung
  • Auf die persönliche gesetzliche Haftpflicht der Heiminsassen bei Betätigung im Interesse und für Zwecke des Jugendwohnheimes bei Veranstaltungen
  • Auf die gesetzliche Haftpflicht als Eigentümer, Mieter, Pächter, Nutznießer von Gebäuden, Grundstücken, Räumlichkeiten, sofern diese ausschließlich Zwecken der Heime dienen
  • Auf die gesetzliche Haftpflicht sämtlicher übrigen Angestellten für Schäden, die sie bei der Ausführung ihrer dienstlichen Verrichtungen verursachen


Nicht versichert sind

  • die Ausübung des organisierten Leistungssportes, aber auch die aktive Betätigung bei allen Motorsportaktivitäten und Flugarten
  • die Teilnahme an Auslandsfahrten – Maßnahmen, Fahrten, Reisen, Begegnungen über die Grenzen der BRD hinaus
  • die Unterbrechung des direkten Weges von und zu den Veranstaltungen durch eigenwirtschaftliche Maßnahmen
  • die Durchführung von privaten Unternehmen
  • die berufliche Tätigkeit der versicherten Person


Der Mindestbeitrag zur Wohnheimversicherung beträgt 65 Euro/Jahr.

Die Deckungssummen für die Wohnheimversicherung betragen:


  • 5.000.000 Euro - pauschal für Personen- und Sachschäden ohne Begrenzung für die einzelne Person je Schadenereignis
  • 50.000 Euro - für Vermögensschäden je Verstoß
  • 5.000.000 Euro - pauschal für Personen-, Sach- und mitversicherte Vermögensschäden im Rahmen der Umwelthaftpflicht- sowie der Umweltschadensversicherung


Dokumente zu Ihrer Versicherung