StartseiteFacebookInstagram
0211 9754 4770
Entdecke:Camping Zubehör
kostenlos leihen
Neugierig?
Schreibe uns eine E-Mail und erhalte mehr Informationen
zeltlager@jhdversicherungen.de
Neugierig?
Schreibe uns eine E-Mail und erhalte mehr Informationen
zeltlager@jhdversicherungen.de
Neugierig?
Schreibe uns eine E-Mail und erhalte mehr Informationen
zeltlager@jhdversicherungen.de

Vereinshaftpflicht

Im Überblick

Ehrenamtliche Arbeit prägt unsere Gesellschaft maßgeblich positiv. Mit unserer Vereinshaftpflicht sind Vereine und deren Mitglieder optimal abgesichert und können sich uneingeschränkt engagieren. Denn die Privathaftpflicht schützt Vorstandsvorsitzende und Mitglieder nicht, wenn bei einem Vereinsfest der Grill explodiert oder jemand auf dem eisglatten Parkplatz des Vereinsheims ausrutscht. Wenn Dritte jetzt Schadensersatz für Personen- oder Sachschäden fordern, greift unser Versicherungsschutz.

Unsere Vereinshaftpflichtversicherung gilt auch für nicht eingetragene Vereine!

Highlights

Kurzfristig abschließbar

Auch für nicht eingetragene Vereine!

Sofortige Ausstellung Ihrer Police

Mitgliederzahl kann unterjährig angepasst werden

Optional versicherbar ist die Unfallversicherung für Ihre Vereinsmitglieder

Versicherungsumfang

Was beinhaltet eine Vereinshaftpflichtversicherung?

Die Vereinshaftpflichtversicherung bietet Haftpflichtversicherungsschutz für alle Vereinsmitglieder. Als mitversicherte Personen gelten außerdem auch Nicht-Vereinsmitglieder, soweit diese als ehrenamtlich tätige Personen oder als Honorarkräfte im ausdrücklichen Auftrag des Vereins Vereinsinteressen wahrnehmen. Bei Honorarkräften gilt eine zeitliche Begrenzung des Engagements auf max. 260 Stunden/Jahr. Die Mitversicherung gilt subsidiär zu bestehenden Privat-, Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherungen.


Wieso macht eine Vereinsunfallversicherung optional Sinn?

Die Vereinsunfallversicherung umfasst im Rahmen der zugrunde liegenden Unfallbedingungen die Unfälle, von denen die Mitglieder des Vereins während der Vereinsübungsstunden oder Proben, bei Vereinsversammlungen und Vereinsveranstaltungen sowie bei Festlichkeiten und Festumzügen, an denen sie im Auftrag des Vereins teilnehmen und die dem Zwecke des Vereins entsprechen, betroffen werden.

Tipp! Welche Versicherung könnte noch sinnvoll sein?

FAQ

Ehrenamtliche Arbeit prägt unsere Gesellschaft maßgeblich positiv. Mit unserer Vereinshaftpflicht sind Vereine und deren Mitglieder optimal abgesichert und können sich uneingeschränkt engagieren. Denn die Privathaftpflicht schützt Vorstandsvorsitzende und Mitglieder nicht, wenn bei einem Vereinsfest der Grill explodiert oder jemand auf dem eisglatten Parkplatz des Vereinsheims ausrutscht. Wenn Dritte jetzt Schadensersatz für Personen- oder Sachschäden fordern, greift unser Versicherungsschutz.

Nicht versichert sind Veranstaltungen, die über den Vereinszweck hinausgehen sowie Veranstaltungen, bei denen eine Besucherzahl von 100 Personen überschritten wird.

Als mitversicherte Personen gelten außerdem auch Nicht-Vereinsmitglieder, soweit diese als ehrenamtlich tätige Personen oder als Honorarkräfte im ausdrücklichen Auftrag des Vereins Vereinsinteressen wahrnehmen. Bei Honorarkräften gilt eine zeitliche Begrenzung des Engagements auf max. 260 Stunden/Jahr. Die Mitversicherung gilt subsidiär zu bestehenden Privat-, Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherungen.

Der Haftpflichtversicherungsschutz bezieht sich auch auf Ansprüche der Mitversicherten untereinander, die nach Ziffer 4.3 Versicherungsschutz gegenüber Dritten genießen. Der Versicherungsschutz umfasst nicht Ansprüche auf Schmerzensgeld. Leistungen aus der Unfallversicherung werden auf Haftpflichtansprüche angerechnet. Diese Einschränkungen gelten nicht bei Ansprüchen der Mitglieder gegen die Leitung bei der Verletzung der Aufsichtspflicht.

Dokumente zu Ihrer Versicherung