Wenn der geplante Urlaub wegen Krankheit oder einer Unfallverletzung kurzfristig ausfällt, ist das traurig genug. Das zusätzlich hohe Stornogebühren für die An- und Abreise und die Ferienwohnung anfallen, können Sie mit unserer Reiserücktrittsversicherung vermeiden. Sie erstattet den Reisepreis, Umbuchungskosten oder Mehrkosten für eine verspätete Abreise.
Wenn Sie sich für den erweiterten Schutz mit Urlaubsgarantie entscheiden, zahlt die Reiserücktrittsversicherung auch, wenn Sie Ihre Reise frühzeitig abbrechen müssen.
NEU: Corona-Reiseschutz – das Plus für Ihre Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung
Mit dem speziellen Corona-Zusatzschutz, den Sie zusätzlich zu einer Reiserücktrittsversicherung abschließen können, möchten wir Ihnen in dieser Zeit die bestmögliche Absicherung für einen sorglosen Urlaub bieten.
Die spezielle Corona-Absicherung ist ein Add-On zu unseren Produkten, die eine Reiserücktrittsversicherung und Urlaubsgarantie beinhalten.
100 % Kostenerstattung in der Reiserücktrittsversicherung
Sofortige Ausstellung Ihrer Police
Kurzfristiger Abschluss bis 30 Tage vor Reiseantritt
Was beinhaltet die Reiserücktrittsversicherung
Wenn der geplante Urlaub wegen Krankheit oder einer Unfallverletzung kurzfristig ausfällt, ist das traurig genug. Dass zusätzlich hohe Stornogebühren für die An- und Abreise und die Ferienwohnung anfallen, können Sie mit unserer Reiserücktrittsversicherung vermeiden. Sie erstattet den Reisepreis, Umbuchungskosten oder Mehrkosten für eine verspätete Abreise.
Wenn Sie sich für den erweiterten Schutz mit Urlaubsgarantie entscheiden, zahlt die Versicherung auch, wenn Sie Ihre Reise frühzeitig abbrechen müssen.
Risikopersonen sind neben dem Versicherungsnehmer/Versicherten dessen Ehegatte oder Lebenspartner, deren Kinder, Eltern, Geschwister, Großeltern, Enkel, Schwiegereltern, Schwiegerkinder und Personen, die gemeinsam mit dem Versicherungsnehmer/Versicherten eine Reise gebucht und versichert haben. Haben mehr als 4 Personen gemeinsam eine Reise gebucht, gelten nur die jeweiligen oben genannten Angehörigen des Versicherungsnehmers/Versicherten als Risikopersonen.
Wenn Ihre Reisebegleitung (Risikoperson) aufgrund eines versicherten Ereignisses von der Reise zurücktreten muss, erstatten wir den Einzelzimmerzuschlag.
Der Versicherer haftet nicht für die Gefahren des Krieges, Bürgerkrieges oder kriegsähnlicher Ereignisse und solche, die sich unabhängig vom Kriegszustand aus der feindlichen Verwendung von Kriegswerkzeugen sowie aus dem Vorhandensein von Kriegswerkzeugen als Folge einer in den Allgemeinen Bedingungen für die Reiserücktrittsversicherung (AVB Reiserücktritt) Punkt 2 beschriebenen Gefahren.
Die Reiserücktrittsversicherung übernimmt diese Kosten, wenn durch Vorlage eines ärztlichen Attests die akute Erkrankung nachgewiesen wird.
Ja, die Reiserücktrittsversicherung leistet bei Abbruch der Reise. Es werden die nachweislich entstandenen zusätzlichen Rückreisekosten und sonstige Mehrkosten über die Reiserücktrittsversicherung ersetzt.
Die Reiserücktrittsversicherung übernimmt die Kosten bei Stornierung einer Reise, wenn durch Vorlage eines ärztliches Attests eine akute Erkrankung nachgewiesen wird.
Wird die Reise aus anderen Gründen wie z.B. Arbeitslosigkeit oder der akuten Erkrankung eines oder einer Angehörigen abgesagt, leistet hier ebenfalls die Reiserücktrittsversicherung.
Die spezielle Corona-Absicherung ist ein Add-On zu unseren Produkten, die eine Reiserücktrittsversicherung und Urlaubsgarantie beinhalten. Der Zusatzschutz beinhaltet die Stornokostenabsicherung vor der Reise und die Reisekostenabsicherung während der Reise in folgenden Fällen:
- Bei persönlicher häuslicher Isolation (Quarantäne) infolge einer behördlichen Maßnahme (z.B. Anordnung) oder einer Anordnung durch berechtigte Dritte (z.B. Arzt)
- Bei Verweigerung der Beförderung bzw. Betretens des versicherten Mietobjektes durch berechtigte Dritte (z.B. Flughafenpersonal, Vermieter) am Tag der Hin- bzw. Rückreise