Wir versichern alle Mitglieder deiner Gemeinde mit einer Unfall-und Haftpflichtversicherung. Ehrenamtliche Tätigkeiten sind natürlich mit eingeschlossen. Der Versicherungsschutz gilt für alle Gemeindemitglieder, die sich für die Betreuung und die gemeinsame Arbeit mit Menschen aller Altersgruppen einsetzen. Kleinkinder der Spielgruppe, Helfer, Hausmeister und Musiker- ihr alle profitiert von diesem bundesweiten Schutz.
In der Pfarrversicherung sind alle Mitglieder der Pfarrgemeinde gegen Unfälle und Haftpflichtansprüche versichert. Ehrenamtliche Einsätze sind natürlich auch abgedeckt!
In der Pfarrversicherung sind alle Mitglieder der Pfarrgemeinde gegen Unfälle und Haftpflichtansprüche versichert. Ehrenamtliche Einsätze sind natürlich auch abgedeckt!
Mit der Pfarrversicherung kombinieren wir die wichtigsten Basisversicherungen: Unfall- und Haftpflichtversicherungen. Das ist der perfekte Schutz für alle, die sich bei Gemeinschaftsveranstaltungen, Versammlungen, Aktionen oder Maßnahmen der Pfarrgemeinde, des Dekanates, des Bezirks und der Diözese engagieren. Aber auch für alle, die sich nach spontaner Absprache zu provisorischen Treffen, Aktionen oder Besuchen zusammenfinden.
Als mitversichert gelten Personen, Gruppen und Pfarrgemeinden, die durch entsprechende Anmeldung erfasst sind. Das bedeutet, dass du dir keine Sorgen machen musst, wenn du aktiv an Veranstaltungen teilnimmst oder diese planst, vorbereitest oder leitest.
Nicht versichert sind
Der Versicherungsschutz in der Pfarrversicherung besteht subsidiär, dies bedeutet eine anderweitige bestehende Haftpflichtversicherung ist grundsätzlich vorleistungspflichtig. Mit der Schadenmeldung hat der Versicherte Angaben über sonstige bestehende Haftpflichtversicherungen, insbesondere eine für ihn oder seine Familie abgeschlossene Privathaftpflichtversicherung, zu machen.
Der Haftpflichtversicherungsschutz in der Pfarrversicherung erstreckt sich auf Mietsachschäden bei der Benutzung kurzfristig, vorübergehend gemieteter Räume, Gebäude und Mobiliar/Einrichtungsgegenstände, soweit diese nicht dem persönlichen Gebrauch der Versicherten dienen (z.B. Betten, Tische, vorhandenes Bettzeug, Matratzen), bis zu einer Deckungssumme von 2.500 Euro je Schadenereignis.
Ausgeschlossen bleiben:
Schäden wegen Abnutzung, Verschleiß, übermäßiger Beanspruchung, Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel-, Warmwasserbereitungsanlagen sowie allen Elektro- und elektronischen Geräten, Apparaten und Gasgeräten.
Die Deckungssummen in der Pfarrversicherung betragen: