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Musikinstrumenteversicherung

Im Überblick

Völlig unerwartet und schnell: Eine Trompete verschwindet während der Zugfahrt oder ein Geigenbogen bricht bei der Orchesterprobe. Wir helfen dir schnell und unkompliziert, den Schaden zu ersetzen, egal ob du dein Instrument beruflich oder privat nutzt.

Nicht-elektronische Musikinstrumente, die auf Reisen gehen oder bei einzelnen Veranstaltungen ihren Auftritt haben, sind mit dieser Versicherung gegen alle Gefahren abgesichert. Über Diebstahl, Verlust, Zerstörung oder Beschädigung musst du dir keine Sorgen mehr machen.

Für elektronische Musikinstrumente bieten wir mit unserer Elektronikversicherung einen speziellen Versicherungsschutz an.

Nicht für Privatpersonen.

Highlights

Neuwertentschädigung bei Wiederbeschaffung

Sofortige Ausstellung Ihrer Police

Kurzfristiger Abschluss bis 1 Tag vor Beginn

Weltweiter Versicherungsschutz

Versicherungsumfang

Was beinhaltet eine Musikinstrumenteversicherung?

  • Neuwertentschädigung bei Wiederbeschaffung
  • Allgefahrendeckung
  • Weltweiter Versicherungsschutz bei unvorhergesehen eintretenden Beschädigungen oder Zerstörungen an versicherten Sachen und bei Abhandenkommen versicherter Sachen durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung.


Tipp! Welche Versicherung könnte noch sinnvoll sein?

FAQ

Völlig unerwartet und schnell: Eine Trompete verschwindet während der Zugfahrt oder ein Geigenbogen bricht bei der Orchesterprobe. Wir helfen Ihnen schnell und unkompliziert, den Schaden zu ersetzen, egal ob Sie Ihr Instrument beruflich oder privat nutzen.

Nicht-elektronische Musikinstrumente, die auf Reisen gehen oder bei einzelnen Veranstaltungen ihren Auftritt haben, sind mit dieser Versicherung gegen alle Gefahren abgesichert. Über Diebstahl, Verlust, Zerstörung oder Beschädigung müssen Sie sich keine Sorgen mehr machen.

Für elektronische Musikinstrumente bieten wir mit unserer Elektronikversicherung einen speziellen Versicherungsschutz an.

Bei Nichtwiederbeschaffung ersetzt die Musikinstrumenteversicherung den Zeitwert der versicherten Gegenstände gemäß Alter und Zustand.

Neuwert ist der jeweils gültige Listenpreis der versicherten Sache im Neuzustand zuzüglich der Bezugskosten (z. B. Kosten für Verpackung, Fracht, Zölle, Montage).

Versicherungsschutz besteht gegen Verlust, Zerstörung oder Beschädigung der versicherten Musikinstrumente, insbesondere entstanden durch Unfall des Transportmittels, Diebstahl, Abhandenkommen, Veruntreuung, Unterschlagung, Raub, räuberische Erpressung, Vertauschen, Liegenlassen, Brand, Blitzschlag, Explosion, Wasser und elementare Ereignisse.

Nein, für elektronische Musikinstrumente bieten wir Ihnen über unsere Elektronikversicherung den passenden Versicherungsschutz.

Bei Abhandenkommen, Beschädigung oder Zerstörung des Zubehörs (zum Beispiel Streichbögen oder Koffer), leistet die Musikinstrumenteversicherung ebenfalls.

Dokumente zu Ihrer Versicherung