Die Insolvenzversicherung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung für Reiseveranstalter. Das Europäische Reiserecht schreibt diese Versicherung vor, die im Falle einer Insolvenz des Veranstalters greift. Bei uns bekommst Du alle erforderlichen Sicherungsscheine. Nur für Reiseveranstalter aus dem kirchlichen Bereich oder dem kirchlichen Umfeld.
Kurzfristiger Abschluss
Kurzfristige Ausstellung der Sicherungsscheine
2,00 Euro pro Sicherungsschein
Sobald der gemeinnützige Anbieter einer Bildungsreise, einer Sommerfreizeit usw. als Reiseveranstalter einzustufen ist, besteht für ihn die Pflicht zu einer Insolvenzversicherung. Sie soll garantieren, dass den Teilnehmenden ein vorab gezahlter Reisepreis erstattet wird, falls die Fahrt aufgrund einer Zahlungsunfähigkeit des Veranstalters ausfällt oder abgebrochen wird.
Sobald der gemeinnützige Anbieter einer Bildungsreise, einer Sommerfreizeit usw. als Reiseveranstalter einzustufen ist, besteht für ihn die Pflicht zu einer Insolvenzversicherung. Sie soll garantieren, dass den Teilnehmenden ein vorab gezahlter Reisepreis erstattet wird, falls die Fahrt aufgrund einer Zahlungsunfähigkeit des Veranstalters ausfällt oder abgebrochen wird.
Den Reiseteilnehmenden entsteht in diesem Fall automatisch ein Schadenersatzanspruch. Da der insolvente Veranstalter diesen in der Regel nicht erfüllen kann, muss er ihn auf eine Versicherungsgesellschaft übertragen. An diese können sich dann die Reisegäste wenden, um die Erstattung bereits geleisteter Zahlungen sowie der Kosten einer unplanmäßigen Rückreise einzufordern.
Bei Abschluss einer Insolvenzversicherung wird dem Reiseteilnehmer ein Sicherungsschein ausgestellt. Dieser Sicherungsschein dient als Nachweis für eine vorhandene Insolvenzversicherung durch den Reiseveranstalter.
Versichert werden können über diesen Rahmenvertrag Organisationen wie Vereine, Kirchengemeinden u.ä., die der katholischen Kirche oder anderer Konfessionen nahestehen. Die Auskunft der mitversicherten Organisationen in Hinblick auf ihre kirchliche Zugehörigkeit und Bonität muss mit Antragsstellung erfolgen. Die Bonitätsprüfung erfolgt über ein Testats, das jährlich aktualisiert oder zum Abschluss einer Insolvenzversicherung zeitgleich vorgelegt werden muss.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten sich eine Bonitätsauskunft einzuholen.
A: Anbei finden Sie einen Anbieter der einen solchen Service anbietet:
https://www.creditreform.de/loesungen/bonitaet-risikobewertung/bonitaet-unternehmen/meine-bonitaet
B: Die Bestätigung können Sie bei Ihrem zuständigen Wirtschaftsprüfer einholen.
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