StartseiteFacebookInstagram
0211 9754 4770
Entdecke:Camping Zubehör
kostenlos leihen
Neugierig?
Schreibe uns eine E-Mail und erhalte mehr Informationen
zeltlager@jhdversicherungen.de
Neugierig?
Schreibe uns eine E-Mail und erhalte mehr Informationen
zeltlager@jhdversicherungen.de
Neugierig?
Schreibe uns eine E-Mail und erhalte mehr Informationen
zeltlager@jhdversicherungen.de

Gruppenversicherung

Im Überblick

Du bist Teil einer Gruppe, eines Vereins oder einer anderen Community? Dann brauchst du eine Gruppenversicherung, die dich und deine Freunde schützt. Egal ob ihr Workshops macht, feiert oder euch engagiert - mit unserer Unfall- und Haftpflichtversicherung seid ihr immer auf der sicheren Seite. Und das Beste: Ihr zahlt nur einen kleinen Beitrag pro Mitglied. Auch für Sportvereine haben wir einen fairen Tarif.

Highlights

Kurzfristiger Abschluss

Sofortige Ausstellung Ihrer Police

Gruppenversicherungsschutz ab 2,10 Euro pro Person/Jahr

Versicherungsumfang

Die Gruppenversicherung deckt alle Unfall- und Haftpflichtfälle ab, die den gemeldeten Mitgliedern während der gemeinsamen Aktivitäten passieren. Auch sogenannte unechte Vermögenschäden, die unmittelbar aus einer erlittenen Unfallverletzung resultieren, werden reguliert. Versicherungsschutz besteht auch auf dem direkten und ununterbrochenen Weg zu und von Veranstaltungen und Zusammenkünften.

Tipp! Welche Versicherung könnte noch sinnvoll sein?

FAQ

Die Gruppenversicherung deckt alle Unfall- und Haftpflichtfälle ab, die den gemeldeten Mitgliedern während der gemeinsamen Aktivitäten passieren. Auch sogenannte unechte Vermögenschäden, die unmittelbar aus einer erlittenen Unfallverletzung resultieren, werden reguliert. Versicherungsschutz besteht auch auf dem direkten und ununterbrochenen Weg zu und von Veranstaltungen und Zusammenkünften.

Als mitversichert gelten Personen und Gruppen, die durch entsprechende Anmeldung zur Gruppenversicherung erfasst sind.

Versichert sind demnach alle Personen, die an Gemeinschaftsveranstaltungen, Versammlungen, Aktionen, Maßnahmen oder an vereinbarten Einsätzen aktiv mitwirken, diese besuchen, daran teilnehmen oder diese planen, vorbereiten, leiten, betreuen oder beaufsichtigen.

Darüber hinaus sind aber auch einzelne Personengruppen, die sich nach spontaner Absprache zu provisorischen Treffen, Aktionen, Besuchen und Maßnahmen zusammenfinden, mitversichert.

Nicht versichert sind

  • die Ausübung des organisierten Leistungssportes, aber auch die aktive Betätigung bei allen Motorsportaktivitäten und Flugarten.
  • die Teilnahme an Auslandsfahrten – Maßnahmen, Fahrten, Reisen, Begegnungen über die Grenzen der BRD hinaus.
  • die Unterbrechung des direkten Weges von und zu den Veranstaltungen durch eigenwirtschaftliche Maßnahmen.
  • die Durchführung von privaten Unternehmen.
  • die berufliche Tätigkeit der versicherten Person.

Im Rahmen der Gruppenversicherung wird Haftpflichtversicherungsschutz nur subsidiär gewährt.

Der Versicherungsschutz in der Gruppenversicherung besteht subsidiär, dies bedeutet eine anderweitige bestehende Haftpflichtversicherung ist grundsätzlich vorleistungspflichtig. Mit der Schadenmeldung hat der Versicherte Angaben über sonstige bestehende Haftpflichtversicherungen, insbesondere eine für ihn oder seine Familie abgeschlossene Privathaftpflichtversicherung, zu machen.

Der Haftpflichtversicherungsschutz in der Gruppenversicherung erstreckt sich auf Mietsachschäden bei der Benutzung kurzfristig, vorübergehend gemieteter Räume, Gebäude und Mobiliar/Einrichtungsgegenstände, soweit diese nicht dem persönlichen Gebrauch der Versicherten dienen (z.B. Betten, Tische, vorhandenes Bettzeug, Matratzen), bis zu einer Deckungssumme von 2.500 Euro je Schadenereignis.

Ausgeschlossen bleiben:

Schäden wegen Abnutzung, Verschleiß, übermäßiger Beanspruchung, Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel-, Warmwasserbereitungsanlagen sowie allen Elektro- und elektronischen Geräten, Apparaten und Gasgeräten.

Die Deckungssummen in der Gruppenversicherung betragen:

  • 10.000.000 Euro pauschal für Personen- und Sachschäden ohne Begrenzung für die einzelne Person je Schadenereignis
  • 50.000 Euro für Vermögensschäden je Verstoß
  • 5.000.000 Euro pauschal für Personen-, Sach- und mitversicherte Vermögensschäden im Rahmen der Umwelthaftpflicht- sowie der Umweltschadensversicherung


Dokumente zu Ihrer Versicherung