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Elektronikversicherung

Im Überblick

Bei fast jeder Veranstaltung kommen heutzutage teure Elektronikgeräte zum Einsatz. Wenn Du diese Geräte ausleihen oder mieten musst, kann es bei Schäden oder Verlust zu hohen Kosten kommen. Mit der Elektronikversicherung kannst du dich gegen diese Kosten absichern. Die Elektronikversicherung ist eine Allgefahrenversicherung, die Schadensursachen aller Art abdeckt, einschließlich Fahrlässigkeit und unsachgemäßer Bedienung. So kannst du dich entspannen, ohne dir Sorgen um die Sicherheit deiner Geräte machen zu müssen.

Highlights

Neuwertentschädigung bei Wiederbeschaffung

Sofortige Ausstellung Ihrer Police

Kurzfristiger Abschluss bis 1 Tag vor Beginn

Weltweiter Versicherungsschutz

Versicherungsumfang

Was beinhaltet eine Elektronikversicherung?

Eine Elektronikversicherung ist eine großartige Möglichkeit, um Ihre Elektronikgeräte abzusichern. Sie beinhaltet eine Neuwertentschädigung bei Wiederbeschaffung, Allgefahrendeckung und weltweiten Versicherungsschutz bei unvorhergesehen eintretenden Beschädigungen oder Zerstörungen an versicherten Sachen und bei Abhandenkommen versicherter Sachen durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung.


Tipp! Welche Versicherung könnte noch sinnvoll sein?

FAQ

Bei fast jeder Veranstaltung kommen – zum Teil sehr teure Elektronikgeräte zum Einsatz. Häufig müssen diese ausgeliehen oder gemietet werden. Bei Schäden oder Verlust der Geräte kommt es zu entsprechenden Regressforderungen des Besitzers, eigene Geräte müssen kostspielig ersetzt werden.

Mit der Elektronikversicherung können Sie sich gegen diese Kosten absichern. Die Elektronikversicherung stellt eine sogenannte Allgefahrenversicherung dar, das heißt, es sind Schadensursachen aller Art abgedeckt, selbst Fahrlässigkeit und eine unsachgemäße Bedienung.

Neuwert ist der jeweils gültige Listenpreis der versicherten Sache im Neuzustand zuzüglich der Bezugskosten (z. B. Kosten für Verpackung, Fracht, Zölle, Montage).

Bei Nichtwiederbeschaffung ersetzt die Elektronikversicherung den Zeitwert der versicherten Gegenstände gemäß Alter und Zustand.

Der Versicherer leistet Entschädigung für unvorhergesehen eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen an versicherten Sachen und bei Abhandenkommen versicherter Sachen durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung.


Insbesondere wird Entschädigung geleistet für Sachschäden durch:

  • Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit oder Vorsatz Dritter
  • Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler
  • Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung
  • Brand, Blitzschlag, Explosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung sowie Schwelen, Glimmen, Sengen, Glühen oder Implosion
  • Wasser, Feuchtigkeit
  • Sturm, Frost, Eisgang, Überschwemmung


Dokumente zu Ihrer Versicherung